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BGH - Entscheidung vom 16.09.1992

3 StR 413/92

Normen:
StPO § 81b

Fundstellen:
DRsp IV(449)247Nr. 1
DRsp IV(449)247Nr.1
NStZ 1993, 47

Eine Anordnung, Vergleichsaufnahmen des Beschuldigten mit der Raumüberwachungskamera am Tatort notfalls gegen seinen Willen zu fertigen, ist nach § 81 b StPO gerechtfertigt. Dabei ist es auch zulässig, dem Bechuldigten [...]
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