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BGH - Entscheidung vom 05.02.1992

IV ZR 94/91

Normen:
ARB § 29 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR AVB Rechtsschutzversicherung (ARB) § 29 Eigentumsverletzung 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Vertragsverletzung 1
DRsp II(228)178b
MDR 1992, 753
NJW 1992, 1511
VersR 1992, 487

b. »Das BerGer. meint, eine Interessenwahrnehmung aus dinglichem Recht gemäß § 29 Abs. 1 ARB sei auch zu bejahen, wenn der Versicherungsnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch geltend mache, der in einem dinglichen [...]
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