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BGH - Entscheidung vom 09.07.1992

III ZR 105/91

Normen:
BGB § 839 Abs. 1
GG Art. 34

Fundstellen:
UPR 1992, 438

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO ). Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). 1. Das Berufungsgericht hat den Tatbestand einer Amtspflichtverletzung [...]
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