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BGH - Entscheidung vom 13.05.1992

VIII ZB 3/92

Normen:
ZPO § 234

Fundstellen:
AnwBl 1992, 449
BB 1992, 1385
BGHR ZPO § 233 Verschulden 11
BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 3
DRsp IV(412)220Nr.7d
MDR 1992, 712
NJW 1992, 2098
VersR 1993, 205

I. Die Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Juli 1991 zur Zahlung von 279.594,56 DM nebst Zinsen verurteilt worden. Gegen diese, ihren Prozeßbevollmächtigten am 6. August 1991 zugestellte [...]
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