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BGH - Entscheidung vom 13.02.1992

III ZR 28/90

Normen:
BGB § 676
ZPO § 301 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 676 Auskunftsvertrag 12
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Schadensersatz 5
DB 1992, 1572
DRsp I(138)640d
DRsp IV(415)214Nr.1a
DRsp-ROM Nr. 1993/805
MDR 1992, 708
NJW 1992, 2080
StB 1992, 383
VersR 1992, 964
WM 1992, 1031

Der Beklagte betreute als Steuerberater seit 1976 die Firma Sch.-L. in K., ein Einzelunternehmen zur Herstellung von Leitern und Gerüsten. Bei einer Besprechung Ende November 1978 drang die Sparkasse Nördlicher Br., [...]
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