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BGH - Entscheidung vom 18.02.1992

1 StR 802/91

Normen:
StGB § 266 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren bei Strafaussetzung zur Bewährung sowie zu einer Gesamtgeldstrafe von 600 Tagessätzen zu je 25 DM mit [...]
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