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BGH - Entscheidung vom 07.10.1992

XII ZB 58/91

Normen:
BGB § 1587 Abs. 2, § 1587a Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4
SGB VI § 69, Abs. 2, § 70 Abs. 1, § 187 Abs. 2, 3 , 5, § 300
SVRgrV (1992 v. 18.12.1991, BGBl I 2331) § 1, § 4

Fundstellen:
BGHR BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 Regelaltersrente 1
BGHR BGB § 1587a Abs. 3 Nr. 2 Umrechnung 1
BGHR SGB VI § 70 Abs. 1 Regelaltersrente 1
DRsp I(166)242b
FamRZ 1993, 294
FuR 1994, 47
MDR 1993, 242
NJW 1993, 465

»... Das umzurechnende Versorgungsanrecht kann nicht nach anderen Bemessungsgrundlagen errechnet werden, als die innerhalb des Wertausgleichs als Vergleichsgröße herangezogene gesetzliche Rente. Der Senat hat [...]
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