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BGH - Entscheidung vom 02.04.1992

III ZR 108/90

Normen:
BauGB § 95

Fundstellen:
BGHR BauGB § 95 Abs. 1 Satz 2 Steigerungsrechtsprechung 1
BGHZ 118, 25
BRS 53 Nr. 122
DB 1992, 1820
MDR 1992, 776
NJW 1992, 1830
WM 1992, 1204
ZfBR 1992, 191

Der Beteiligte zu 1 war Eigentümer des unbebauten Grundstücks Flur 8 Flurstück Nr. 295 der Gemarkung E.St.-H. in einer Größe von 1.796 qm. Hiervon waren nach dem Bebauungsplan Nr. 16/72 »B. Straße/L. Weg« 677 qm als [...]
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