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BGH - Entscheidung vom 03.07.1992

V ZR 76/91

Normen:
BGB § 138 Abs. 1, § 433

Fundstellen:
DRsp I(111)198d
NJW-RR 1993, 198
WM 1992, 1916

d. »Nach der ständ. Rechtspr. des Senats ist für die Beurteilung, ob ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, auf den objektiven Wert, nicht auf ein Affektionsinteresse der Parteien, abzustellen [...]
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