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BGH - Entscheidung vom 09.07.1992

XII ZR 156/90

Normen:
BGB § 826

Fundstellen:
DRsp I(145)395b
FamRZ 1992, 1401
NJW-RR 1993, 367
WM 1992, 1987

b. »Nach ständ. Rechtspr. kann die Beteiligung eines Dritten an dem Vertragsbruch einer Vertragspartei bei Vorliegen besonderer Umstände eine ihn zum Schadensersatz verpflichtende sittenwidrige Schädigung der anderen [...]
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