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BGH - Entscheidung vom 22.10.1992

VII ZB 6/92

Normen:
ZPO § 233 Fe

Fundstellen:
BGHR ZPO § 233 Verschulden 15
DRsp IV(412)221Nr.3b
MDR 1993, 269
NJW 1993, 667
VersR 1993, 1035

1. Die Klägerin fordert von der Beklagten Architektenhonorar in Höhe von 22.800 DM zuzüglich Zinsen. Das Landgericht hat ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil nach Einspruch der Beklagten aufrechterhalten. Gegen [...]
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