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BGH - Entscheidung vom 08.12.1992

XI ZR 96/92

Normen:
BGB § 125, § 414, § 781
HGB § 350

Fundstellen:
BB 1993, 608
BGHR BGB vor § 414 Schuldbeitritt 2
BGHR BGB § 781 Normzweck 1
BGHR BGB § 782 Normzweck 1
BGHR HGB § 350 Normzweck 1
BGHZ 121, 1
DB 1993, 1567
DRsp I(138)653d-e
JuS 1993, 510
LM H. 5/93 § 781 BGB Nr. 23
MDR 1993, 851
NJW 1993, 584
NJW-RR 1993, 563
WM 1993, 287
ZIP 1993, 100

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem Schuldanerkenntnis auf Zahlung in Anspruch. Unter dem 5. September 1989 unterzeichnete der Zeuge W. für sich und für die R. AG eine Vereinbarung zwischen der Klägerin (= [...]
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