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BGH - Entscheidung vom 28.04.1992

XI ZR 165/91

Normen:
BGB §§ 276, 254
ZPO § 128 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 1992, 398
BB 1992, 1453
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 59
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Wohnungskauf 1
BGHR ZPO § 128 Abs. 2 Entscheidungsreife 1
BGHR ZPO § 128 Abs. 2 Satz 3 Fristüberschreitung 1
BauR 1992, 651
DRsp II(224)205a
DRsp IV(412)219Nr.1
DRsp-ROM Nr. 1993/637
EWiR § 276 BGB 11/92, 751
MDR 1992, 1051
NJW 1992, 2146
VersR 1992, 1477
WM 1992, 1310
ZIP 1992, 990
ZMR 1992, 434
ZfBR 1992, 266

Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 313.085,87 DM. Der Beklagte zu 1) beteiligte sich an dem von der 'K.- Gruppe' initiierten Bauträgermodell 'C.straße', das von der B. [...]
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