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BGH - Entscheidung vom 26.02.1992

XII ZR 129/90

Normen:
AGBG § 1 Abs. 2
BGB § 305, § 566

Fundstellen:
BGH, HdM Nr. 27
BGHR AGBG § 1 Abs. 2 Aushandeln 8
BGHR BGB § 305 Vertragsänderung 1
BGHR BGB § 566 Nachtragsvereinbarung 3
DB 1992, 1722
DRsp I(125)389b
MDR 1992, 771
NJ 1992, 461
NJW 1992, 2283
WM 1992, 1160
WuM 1992, 316
ZMR 1992, 292

.I Das Berufungsgericht hat dahinstehen lassen, ob der Kläger das Mietverhältnis der Parteien rechtswirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten habe. Auch darauf, ob dem Kläger aus dem Gesichtspunkt eines [...]
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