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BGH - Entscheidung vom 28.10.1992

IV ZR 221/91

Normen:
BGB § 2306 Abs. 1 S. 1, § 2075
ZPO § 559

Fundstellen:
BGHR BGB § 2075 Verwirkungsklausel 1
BGHR BGB § 2087 Abs. 2 Vermögensgruppen 1
BGHR BGB § 2305 Wegfall des Erbteils 1
BGHR BGB § 2306 Abs. 1 Satz 1 Verwirkungsklausel 1
BGHR ZPO § 559 Abs. 1 Revisionsumfang 4
BGHZ 120, 96
DRsp I(174)266Nr.4
ErbPrax 1994, 31
FamRZ 1993, 179
JuS 1993, 967
MDR 1993, 355
NJW 1993, 1005
WM 1993, 345

Die Klägerin und die Beklagte sind die einzigen Kinder der am 14. Januar 1987 verstorbenen Apothekerin und Zahnärztin Dr. R. (Erblasserin). Diese hinterließ ein eigenhändiges Testament, in dem es heißt: 'Meine Tochter [...]
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