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BGH - Entscheidung vom 23.01.1992

I ZR 62/90

Normen:
UWG § 1

Fundstellen:
BGHR EWG-VO Nr. 1035/72 Art. 7 Satz 2 Bezeichnungsvorschrift 1
BGHR UWG § 1 Wertneutrale Normen 12
EWiR § 1 UWG 6/92, 505
GRUR 1992, 320
MDR 1992, 1046
NJW 1992, 1894
wrp 1992, 376

Die Beklagte, ein Kaufhausunternehmen, bot am 14. März 1989 in Kartons und in Klarsichthüllen portioniert nicht abgewogene helle Weintrauben (Tafeltrauben) aus der Republik Südafrika an. Die Klarsichthüllen und die [...]
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