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BGH - Entscheidung vom 18.02.1992

VI ZR 367/90

Normen:
BGB § 249, § 253, § 842, § 847

Fundstellen:
DAR 1992, 262
DRsp I(123)365c
MDR 1992, 1129
NJW-RR 1992, 792
VRS 83, 127

c. »Die Kosten für die vermehrte Benutzung eines Kraftfahrzeuges kann der [bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzte] Kl. nur zum Teil ersetzt verlangen. ... Der Kl. verlangt einen finanziellen Ausgleich dafür, daß [...]
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