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BGH - Entscheidung vom 21.10.1992

XII ZR 182/90

Normen:
BGB § 242
EGBGB (1986) Art. 14, 15, 27, 220 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 34
BGHR EGBGB (1986) Art. 15 Abs. 1 Zuwendung, unbenannte 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 220 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Ehegüterrecht 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 27 Abs. 1 Rechtswahl 1
BGHZ 119, 392
DRsp I(165)236c
EzFamR BGB § 242 Nr. 16
EzFamR aktuell 1993, 10
FamRZ 1993, 289
FuR 1993, 54
JuS 1993, 513
LM EGBGB 1986 Art. 14 Nr. 1
MDR 1993, 239
NJW 1993, 385

Der Kläger hat die libanesische, die Beklagte die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie haben am 16. September 1974 im Libanon die Ehe geschlossen und zunächst dort gelebt. Später wohnten sie - mit einer Unterbrechung [...]
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