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BGH - Entscheidung vom 11.06.1992

III ZR 102/91

Normen:
BauGB § 43 Abs. 2, § 221 Abs. 3, § 222 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BauGB § 221 Abs. 3 Revisionen, mehrere 1
BGHR BauGB § 222 Abs. 1 Höhere Verwaltungsbehörde 1
BGHR ZPO § 551 Nr. 5 Übergehen 1
BRS 53 Nr. 184
MDR 1993, 48
NJW 1992, 2636
WM 1992, 1838

H., Ha. und W. N. sowie G. H. sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer des unbebauten, unmittelbar am See gelegenen Flurstücks Nr. 516 in Markt D. am A., Ortsteil R., Gemarkung Ri. Durch den am 7. August 1980 [...]
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