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BGH - Entscheidung vom 13.02.1992

I ZR 79/90

Normen:
UWG § 13 Abs.2 Nr.3, § 3

Fundstellen:
BGHR UWG § 1 Wettbewerbsabsicht 3
BGHR UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3 Verbraucherverband 3
BGHR UWG § 3 Sachkunde 1
EWiR § 3 UWG 7/92, 605
GRUR 1992, 450
MDR 1992, 1142
NJW 1992, 2231
VersR 1992, 1105
WM 1992, 1127
wrp 1992, 380

Der Kläger ist ein Verbraucherverein. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört es, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und zu fördern. Nach der Satzung hat er insbesondere den [...]
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