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BGH - Entscheidung vom 25.03.1992

IV ZR 153/91

Normen:
AUB § 15 Abschn. II Nr. 2 Satz 3
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR VVG § 6 Abs. 3 Leistungsfreiheit 2
DAR 1992, 261
DRsp II(227)152b
FamRZ 1992, 785
LM H. 9/92 § 6 VVG Nr. 80
MDR 1993, 132
MDR 1993, 32
NJW-RR 1992, 853
VersR 1992, 730

b. »Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand stellt sich ... nicht die Frage, wie der im wesentlichen mit § 15 Abschn. II Nr. 2 Satz 3 AUB gleichlautende [Text] der hier vereinbarten Zusatzbedingungen [des bekl. [...]
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