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BGH - Entscheidung vom 05.05.1992

X ZR 134/90

Normen:
BGB § 134
OWiG § 120 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
AfP 1992, 251
BB 1992, 2023
BGHR BGB § 134 Prostitutionswerbung 1
BGHR OWiG (1975) § 120 Abs. 1 Nr. 2 Prostitution 1
BGHZ 118, 182
DRsp I(111)196b-c
EWiR § 134 BGB 3/92, 1055
MDR 1992, 938
NJW 1992, 2557
WM 1992, 1780
ZIP 1992, 1242

[a.] »Nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG handelt ordnungswidrig, wer durch Verbreiten von Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, [...]
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