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BGH - Entscheidung vom 02.04.1992

III ZR 25/91

Normen:
BBauG § 155 a
BauGB §§ 9, 42

Fundstellen:
BGHR BBauG (1976) § 155a, Unbeachtlichkeit 1
BGHR BauGB § 1 Abs. 6 Bauleitplanung 1
BGHR BauGB § 42 Abs. 2 Siebenjahresfrist 2
BGHR BauGB § 42 Abs. 2 Teilnichtigkeit 1
BGHR BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18 lit. a, Wirksamkeit 1
BGHR GG vor Art. 1 Bausperre 4
BGHZ 118, 11
BRS 53 Nr. 24
DVBl 1992, 1095
IUR 1992, 242
MDR 1992, 779
NJW 1992, 2633
UPR 1992, 457
WM 1992, 1789
ZfBR 1992, 285

Die Beteiligten zu 1 sind als Erben der am 10. Mai 1984 verstorbenen L. B. (im folgenden: Erblasserin) Eigentümer der unbebauten Flurstücke Nr. 4386, 4387/2, 4388 und 4389/1 in E. Sie haben die ebenfalls zum Nachlaß [...]
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