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BGH - Entscheidung vom 25.02.1992

1 StR 4/92

Normen:
StPO § 305 a Abs. 1 S. 1, § 306 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1992, 593
NJW 1992, 2169
NStZ 1992, 507
Rpfleger 1992, 243

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. In dem gemäß § 268a StPO im [...]
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