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BGH - Entscheidung vom 30.09.1992

VIII ZR 193/91

Normen:
BGB § 459

Fundstellen:
BB 1992, 2389
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Gewährleistungsausschluß 2
BGHR BGB § 462 Nachbesserungsvereinbarung 1
BGHR BGB § 480 Nachbesserungsvereinbarung 1
BGHR BGB § 633 Abs. 3 Kostenvorschuß 4
BauR 1993, 96
DAR 1992, 458
DB 1992, 2544
DRsp I(130)349e-f
EWiR § 633 BGB 1/92, 1179
MDR 1993, 24
NJW 1992, 3297
WM 1992, 2018
ZIP 1992, 1559
ZfBR 1993, 25

e. »Durch [die hier vorliegende] Klausel wird dem Käufer bei Mängeln der Kaufsache als zunächst alleiniger Rechtsbehelf ein Anspruch auf Nachbesserung gewährt, den der Verkäufer nach seiner Wahl auch durch Lieferung [...]
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