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BGH - Entscheidung vom 11.02.1992

XI ZR 47/91

Normen:
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR ZPO § 286 Tatsache, innere 1
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1
BGHR ZPO § 373 Tatsache, innere 1
BGHR ZPO § 767 Rechtskraft 1
DRsp IV(413)219Nr.5b
MDR 1992, 609
NJW 1992, 1899

Die Kläger führen als Erben der früheren Klägerin R. G. (im folgenden: Erblasserin) den von dieser begonnenen Rechtsstreit fort. Sie nehmen die beklagte Bank auf Abtretung dreier Grundschulden und auf Briefherausgabe [...]
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