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BGH - Entscheidung vom 09.03.1992

II ZR 102/91

Normen:
BGB § 626 Abs.1, Abs.2, § 628 Abs.2

Fundstellen:
BB 1992, 801
BGHR BGB § 626 Abs. 1 Wichtiger Grund 2
BGHR BGB § 626 Abs. 1 Wichtiger Grund 3
BGHR BGB § 628 Abs. 2 GmbH-Geschäftsführer 1
DB 1992, 985
DRsp I(138)648b-c
EWiR § 626 BGB 2/92, 1075
GmbHR 1992, 301
LM H. 10/92 § 626 BGB Nr. 33
MDR 1992, 654
NJW-RR 1992, 992
WM 1992, 733
ZIP 1992, 539

Der Beklagte erwarb im Dezember 1986 von dem damaligen alleinigen Gesellschafter S. den hälftigen Geschäftsanteil an der klagenden GmbH. Er wurde gleichzeitig - neben S. zum alleinvertretungsberechtigten [...]
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