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BGH - Entscheidung vom 13.02.1992

V ZR 112/90

Normen:
ZPO § 88, § 91, § 579 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
BGHR GKG § 5 Erinnerung 1
BGHR JBeitrO § 8 Erinnerung 1
BGHR ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4 Kostenentscheidung 1
BGHR ZPO § 88 Vollmachtsmangel 2
MDR 1992, 713
NJW 1992, 1458

Mit dem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Kostenrechnung kann der Schuldner sein Rechtsschutzziel nicht erreichen, die Vollstreckung der Gerichtskostenforderung deshalb bis auf [...]
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