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BGH - Entscheidung vom 27.02.1992

I ZR 35/90

Normen:
ZPO § 261 Abs.2 2. Alt., § 263, § 91 a, § 256

Fundstellen:
BGHR ZPO § 261 Abs. 2 Alt. 2 Lageänderung 1
BGHR ZPO § 263 Einwilligung 1
BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Erledigungsstreit 2
DRsp IV(413)218Nr.2a
GRUR 1992, 474
JuS 1992, 1065
MDR 1992, 707
NJW 1992, 2235
VersR 1993, 627
wrp 1992, 757

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverband. Er hat die Beklagte, eine B. Brenn- und Baustoffhändlerin, auf Unterlassung unverlangter Werbeschreiben an Endverbraucher im Btx-Mitteilungsdienst in Anspruch genommen. Er [...]
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