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BGH - Entscheidung vom 12.05.1992

XI ZR 251/91

Normen:
ZPO § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297

Fundstellen:
AnwBl 1993, 192
BB 1992, 1385
BGHR ZPO § 33 Widerklageerhebung 1
DRsp IV(413)221Nr.7
JuS 1993, 165
LM H. 1/93 § 256 ZPO Nr. 173
MDR 1992, 899
NJW 1992, 2894 L
NJW 1992, 2894
NJW-RR 1992, 1085
VersR 1992, 1245

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Die nach Schluß der mündlichen Verhandlung erhobene Widerklage wurde zu Recht als unzulässig abgewiesen. Nach [...]
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