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BGH - Entscheidung vom 16.03.1992

II ZR 152/91

Normen:
BGB § 276, § 278

Fundstellen:
BB 1992, 872
BauR 1992, 526
DB 1992, 982
DRsp I(125)383b
GmbHR 1992, 363
KTS 1992, 587
LM H. 10/92 § 276 [Fa] BGB Nr. 124
MDR 1992, 565
NJW-RR 1992, 1061
VersR 1992, 970
WM 1992, 735
ZIP 1992, 694

b. »Das BerGer. hat es für die Annahme der persönlichen Haftung als ausschlaggebend angesehen, daß der Bekl. neben seinem Geschäftsführergehalt von der Gesellschaft eine zusätzliche Vergütung von 4,5 % des Nettoerlöses [...]
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