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BGH - Entscheidung vom 05.05.1992

StB 9/92

Normen:
StPO § 112

Fundstellen:
BGHSt 38, 276
DRsp IV(449)248Nr.6
MDR 1992, 692
NJ 1992, 320 (Anm. Klinghardt)
NJW 1992, 1975
NStZ 1992, 449 (Anm. Baumann)
RAnB 1993, 22

Der für den Erlaß eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO - im Gegensatz zum »hinreichenden« Tatverdacht des § 203 StPO ) verlangt das Vorhandensein gerichtsverwertbarer Beweise, [...]
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