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BGH - Entscheidung vom 16.01.1992

VII ZR 85/90

Normen:
BGB § 320
ZPO § 301

Fundstellen:
BGHR BGB § 320 Abs. 1 Satz 1 Nachbesserungsanspruch 1
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zulässigkeit 1
BauR 1992, 401
DB 1992, 1823
DRsp IV(415)213Nr.1
MDR 1992, 708
NJW 1992, 1632
WM 1992, 761
ZfBR 1992, 129

Die Beklagte beauftragte die Klägerin am 1. August 1984, für ihr Wohn- und Geschäftshaus in K. zum Pauschalpreis von 248.000 DM eine Aluminiumfassade zu errichten sowie Aluminiumfenster zu liefern und einzubauen; die [...]
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