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BGH - Entscheidung vom 26.03.1992

VII ZR 258/91

Normen:
EKG Art. 59 Abs. 1 Halbsatz 1
EuGVÜ Art. 5 Nr. 1, 17

Fundstellen:
BGHR EGÜbk (1978) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Fall 3 Gerichtsstandsvereinbarung 1
BGHR EGÜbk Art. 17 Einbeziehungsvorschriften, nationale 1
BGHR EGÜbk Art. 17 Gerichtsstandsvereinbarung 1
BGHR EGÜbk Art. 5 Nr. 1 Einheitskaufrecht 1
BGHR EKG Art. 59 Abs. 1 Halbsatz 1 Gerichtsstand 1
BauR 1992, 671
DB 1992, 1407
IPRax 1992, 373
MDR 1992, 996
NJW 1992, 2448
WM 1992, 1715
ZfBR 1992, 208

I. In dem Streitfall zwischen der Klägerin mit Sitz in Bielefeld und der Beklagten mit Sitz in London ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach dem Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche [...]
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