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BGH - Entscheidung vom 09.07.1992

VII ZR 7/92

Normen:
AGBGB § 9, § 10 Nr.5, § 11 Nr.7
BGB § 651 a
EG-Übk. ü.d. gerichtl. Zuständigkeit u.d. Vollstreckung gerichtl. Entscheidungen in Zivil- u. Handelssachen Art.2 Abs.1, Art.16 Nr.1
EGBGB 1986 Art.28 Abs.1, Art.29 Abs.2, Abs.4

Fundstellen:
BGHZ 119, 152
DB 1992, 2615
DRsp I(138)673a-b
EWiR § 651a BGB 1/92, 1181
IPRax 1993, 244
JuS 1993, 252
LM H. 2/93 § 651a BGB Nr. 7
MDR 1992, 1124
NJW 1992, 3158
NJW-RR 1993, 311
WM 1992, 1948

Die Beklagte, eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf, bietet für Urlaubsaufenthalte gewerbsmäßig Ferienhäuser und Ferienwohnungen in süd- und westeuropäischen Ländern an. Als Grundlage für ihr Angebot gibt sie jährlich einen [...]
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