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BGH - Entscheidung vom 28.01.1992

5 StR 491/91

Normen:
StPO § 261

Fundstellen:
DRsp IV(456)156Nr.8a
StV 1992, 259

Die Behauptung, für die Tatzeit ein Alibi zu besitzen, ist auch dann, wenn sie falsch ist, stets ein zulässiges Verteidigungsverhalten. Daher kann das Scheitern des Alibibeweises für sich allein nicht als [...]
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