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BGH - Entscheidung vom 08.10.1992

IX ZR 98/91

Normen:
AbzG § 1 b, § 1 c Nr. 3
BGB § 138, § 339 ff, § 675

Fundstellen:
AnwBl 1993, 35
BGHR AbzG § 1c Nr. 3 Getränkebezugsverpflichtung 4
BGHR BGB § 138 Verfallklausel 1
BGHR BGB § 339 Verfallklausel 1
BGHR BGB § 675 Anwaltshaftung 11
DRsp I(125)394b
LM H. 4/93 § 138 [Bc] BGB Nr. 74
MDR 1993, 280
NJW-RR 1993, 243
WM 1993, 420

Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1983 pachtete der Kläger von den Eheleuten Inge und Franz K. für die [...]
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