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BGH - Entscheidung vom 25.06.1992

I ZR 155/90

Normen:
Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) i.d.F. v. 2. Juni 1928 (Fassung Rom) Art. 4, Art. 5
EWGV Art. 7 Abs. 1, Art. 177 Abs. 3
LitUrhG § 2 Abs. 2
UrhG § 125 Abs. 5

Fundstellen:
BGHR Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst Art. 4 Bearbeiterurheberrecht 1
BGHR EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1 Inländerbehandlung 1
BGHR UrhG § 125 Abs. 5 Bearbeiterurheberrecht 1
EWiR § 125 UrhG 1/92, 1131
GRUR 1992, 845
MDR 1993, 134
NJW 1992, 3056
NJW 1995, 868
wrp 1993, 12

I. Die Klägerin, die Tonträger herstellt und vertreibt, ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an Tonträgern mit Darbietungen des englischen Künstlers Cliff [...]
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