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BGH - Entscheidung vom 18.02.1992

XI ZR 126/91

Normen:
AGBG § 3
BGB § 1191

Fundstellen:
BGHR AGBG § 3 Grundschuldsicherungsabrede 10
BGHR AGBG § 3 Grundschuldsicherungsabrede 11
BGHR AGBG § 3 Grundschuldsicherungsabrede 8
BGHR AGBG § 3 Grundschuldsicherungsabrede 9
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 12
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 13
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 14
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 15
DB 1992, 941
DRsp I(120)193c
DRsp I(154)200a
EWiR § 1191 BGB 1/92, 461
KTS 1992, 388 (Ls)
MDR 1992, 575
NJW 1992, 1822
Rpfleger 1992, 288
WM 1992, 563
ZIP 1992, 386

Die Klägerin ist Erbbauberechtigte eines Grundstücks, auf dem sich eine abgebrannte kommerziell genutzte Tennishalle befand. Am 25. März 1983 gewährte ihr die beklagte Spar- und Darlehenskasse ein Darlehen über 235.000 [...]
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