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BGH - Entscheidung vom 31.03.1992

VI ZR 143/91

Normen:
BGB § 249, § 252
ZPO § 287

Fundstellen:
DRsp I(123)366a
ES Kfz-Schaden L-2/22
NJW-RR 1992, 852
VersR 1992, 973

a. »Nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten stellt einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn dar, so daß [...]
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