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BGH - Entscheidung vom 29.09.1992

VI ZR 234/91

Normen:
ZPO § 286, § 297 Abs. 1 S. 3, § 412, § 522 a Abs. 1

Fundstellen:
BB 1992, 2464
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 11
BGHR ZPO § 412 Gutachten, widersprechende 3
BGHR ZPO § 522a Abs. 1 Erweiterungsantrag 1
DRsp IV(416)319Nr.4
JuS 1993, 365
MDR 1993, 174
NJW 1993, 269
VersR 1993, 245

Der Kläger kam am Morgen des 8. September 1987 beim Verlassen seines Wohnhauses an einer nicht gesicherten Baustelle zu Fall und verletzte sich dabei. Er war in der Folgezeit bis zum 3. April 1989 arbeitsunfähig krank. [...]
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