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BGH - Entscheidung vom 25.02.1992

VI ZR 44/91

Normen:
BGB § 249, § 276, § 611, § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Unterhaltsschaden 1
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 14
DRsp I(123)364a
MDR 1992, 1131
NJW 1992, 1556
VersR 1992, 829

Die Kläger nehmen den Beklagten wegen eines fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs im September 1979 auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes Erik am 5. April 1980 in Anspruch. Der Eingriff war [...]
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