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BGH - Entscheidung vom 31.07.1992

3 StR 200/92

Normen:
StPO § 260 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(456)154Nr.5
MDR 1992, 1174
NJW 1992, 3181
NStZ 1992, 601
StV 1992, 552
wistra 1992, 348

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Erörterung bedarf lediglich folgendes: Die Rüge, die Strafkammer habe in dem [...]
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