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BGH - Entscheidung vom 12.03.1992

III ZR 216/90

Normen:
BJagdG § 7
GG Art.14
NdsEnteigG §§ 11, 13
WertV §§ 15 ff.

Fundstellen:
BGHR BJagdG § 7 Eigenjagdbezirk 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Rechtsposition 4
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Jagdausübungsrecht 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Wertermittlung 5
BGHR Nds EnteigG § 11 Jagdausübungsrecht 1
BGHZ 117, 309
BRS 53 Nr. 100
MDR 1992, 776
NJW 1992, 2078
UPR 1993, 118
WM 1992, 1590

Der Beteiligte zu 2 ist Eigentümer des Gutes U. in O., dessen zusammenhängende Grundflächen in einer Größe von 82,0574 ha einen Eigenjagdbezirk bildeten. Das Jagdausübungsrecht war durch Vertrag vom 1. März 1968 bis [...]
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