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BGH - Entscheidung vom 23.09.1992

XII ZR 66/91

Normen:
BGB § 426, § 430

Fundstellen:
DRsp I(128)200d
FamRZ 1993, 413
NJW-RR 1993, 2
WM 1993, 1005

»Bei Oder-Konten hat ein Ehegatte im Prozeß nur darzutun, daß dem anderen Gesamtgläubiger durch die Leistung des Schuldners mehr zugeflossen ist, als seinem Anteil entspricht. Es ist dann Sache des in Anspruch [...]
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