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BGH - Entscheidung vom 11.06.1992

VII ZR 110/91

Normen:
BGB § 276, § 242

Fundstellen:
BB 1992, 2103
BGHR BGB vor § 1 Öffentliche Hand 1
BauR 1992, 761
DRsp I(125)392a-b
MDR 1993, 145
NJW-RR 1992, 1435
WM 1992, 1993
ZfBR 1992, 269

a-b. »Nach ständ. Rechtspr. des BGH können zwar öffentlich-rechtliche Körperschaften grundsätzlich bei Mißachtung der zu ihrem Schutz erlassenen Vertretungsregelungen aus Verschulden bei Vertragsschluß [...]
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