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BGH - Entscheidung vom 23.09.1992

IV ZR 157/91

Normen:
AUB § 2, § 8
ZPO § 286, § 287

Fundstellen:
BGHR AVB Unfallversicherung (AUB) § 13 Abs. 3a, Dreijahresfrist 1
BGHR AVB Unfallversicherung (AUB) § 2 Nr. 1 Kausalität 1
BGHR AVB Unfallversicherung (AUB) § 8 Kausalität 1
BGHR ZPO § 287 Kausalität 6
MDR 1993, 31
NJW 1993, 201
VersR 1992, 1503

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte dem Kläger eine Invaliditätsentschädigung zu zahlen hat. Ihrem Vertragsverhältnis liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen - AUB - zugrunde. Am 22. April 1983 [...]
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