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BGH - Entscheidung vom 26.05.1992

VI ZR 230/91

Normen:
BGB § 242

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 10 Abs. 5 Umfang 1
BGHR BGB § 242 Verwirkung 14
DAR 1992, 374
DB 1992, 2237
DRsp I(120)194d
EWiR § 242 BGB 3/92, 1061
MDR 1993, 26
NJW-RR 1992, 1240
NZV 1992, 356
VersR 1992, 1108
ZIP 1992, 1402

d. »Außer dem Zeitablauf ist es für die Annahme der Verwirkung erforderlich, daß sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser [...]
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