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BGH - Entscheidung vom 05.05.1992

X ZR 133/90

Normen:
BGB § 649

Fundstellen:
DRsp I(138)644e
NJW-RR 1992, 1077

e. »§ 649 Satz 2 Halbsatz 2 BGB ist zwar keine Einrede des Bestellers im Sinne eines Gegenrechts, sondern der Vergütungsanspruch besteht von vornherein nur abzüglich der Ersparnis ... . Hält der Besteller die vom [...]
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