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BGH - Entscheidung vom 30.09.1992

XII ZB 100/89

Normen:
BGB § 242 , § 1587 c, § 1587 h
ZPO § 623 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1587c, Rechtsausübung, unzulässige 1
BGHR BGB § 242 Verwirkung 15
BGHR EGBGB Art. 220 Abs. 1 Versorgungsausgleich 2
BGHR ZPO § 623 Abs. 2 Satz 1 Anhängigkeit 1
DRsp I(166)266a
EzFamR BGB § 1587h Nr. 1
EzFamR ZPO § 623 Nr. 4
FamRZ 1993, 176
IPRax 1993, 189
MDR 1993, 243
NJW 1992, 3293

I. Die Parteien haben am 4. April 1953 ihre zweite gemeinsame Ehe geschlossen. Der Ehemann (Antragsgegner) ist österreichischer Staatsangehöriger. Die Ehefrau (Antragstellerin) ist Deutsche und hat durch Eheschließung [...]
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